WÄHRUNGSREFORM 1948

Die Währungsreform im Jahre 1948 ist auch postgeschichtlich ein spannendes und von einer Vielzahl von Daten geprägtes Sammelgebiet.

Nachdem die Sowjets am 19.3.1948 ihre Mitarbeit im Alliierten Kontrollrat eingestellt hatten, veröffentlichten die Westmächte am 19.6.1948 das „Erstes Gesetz zur Neuordnung des Geldwesens“, wonach vom 21.6.1948 an die Deutsche-Mark-Währung (DM-West) galt.




Die Neue Zeitung vom 19.6.1948

Die Sowjets zogen am 23.6.1948 nach und verfügten für die SBZ und Berlin ebenfalls eine Währungsreform (DM-Ost) mit Wirkung vom 24.6.1948.

Die vier Sektoren in Groß-Berlin wurden von den Sowjets in ihre ostzonale Währungsreform einbezogen. Die westlichen Alliierten verfügten daraufhin zum 25.6.1948 für ihre Sektoren eine eigene Währungsreform (DM-West). Es galten seitdem in den Westberliner Sektoren die DM-West und bis zur 2. Währungsreform in West-Berlin am 21.3.1949 auch die DM-Ost.




Berlin - Markenland wider Willen - Die Währungsreform 1948 und 1949

Die sich aus der Währungsreform ergebenden Frankiermöglichkeiten sind vielfältig. Hier hilft das Studium von Spezialliteratur weiter. Eine charakteristische Möglichkeit waren z. B. die Zehnfachfrankaturen: Es konnten die alten Rpf-Marken mit einem Zehntel ihres Wertes in den Westzonen bis 22.6.1948 sowie in Berlin und in der SBZ bis 31.7.1948 aufgebraucht werden.




Zehnfachfrankatur vom 21.6.1948