GEBÜHR BEZAHLT (BARFREIMACHUNGEN)

Weil Postwertzeichen häufig fehlten, mussten die Gebühren für die Postsendungen oftmals bar entrichtet werden. Sie erhielten anstelle der Marken handschriftlich oder durch Stempel den Vermerk "Gebühr bezahlt" o.ä. Konnte nur ein Teil des Portos durch Marken abgegolten werden, wurde der Rest ebenfalls bar freigemacht. Es entstanden die sogenannten Teilbarfrankaturen.

Die Erforschung der Barfreimachungen ist ein Kernthema der Arbeitsgemeinschaft. Bereits vor über 20 Jahren erschien ein Handbuch in Loseblattform über die seinerzeit bekannten Gebührenvermerke aus allen vier Besatzungszonen.




Handschriftl. Barfreimachung der PSt (II) Wichmannsburg, bestätigt durch Gebühr bezahlt-Stempel + Tages- stempel des Abrechnungs- postamtes Bevensen (Kreis Uelzen)

Inzwischen konnten zahlreiche Nachmeldungen registriert werden. Das führte dazu, dass unser Mitglied Hans-J. Richter im Jahr 2000 dieses Gebiet völlig neu überarbeitete und ein Handbuch und Katalog in Buchform neu auflegte.

Die Vielfalt des spannenden Sammelgebietes "Barfreimachungen" - bei dem es immer wieder noch etwas Neues zu entdecken gibt - sei an nachfolgender Übersicht dargelegt:




Teilbarfreimachung des Postamtes Kollbach bei Frontenhausen

- Freivermerke Gebühr bezahlt
- fremd- und mehrsprachige Freivermerke
- Freivermerke mit Ortsangabe
- andere Freimachungsarten
- zusätzliche Stempel zu den Freivermerken
- Tagesstempel mit integriertem Freivermerk
- Maschinenstempel zur Barfreimachung




Barfreimachung des Postamt Regensburg vom 4.7.1945 (Tag der Wiederaufnahme des Postverkehrs in Regensburg)